· 

Kinderrechte kurz erklärt

Die Rechte der Kinder stehen in der Kinderrechtskonvention. Das ist ein Vertrag, den fast alle Staaten der Erde am 20. November 1989 miteinander geschlossen haben. Die Staaten haben sich mit ihrer Unterschrift verpflichtet, dass niemand in ihren Ländern gegen die Kinderrechte verstößt.

 

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit dem 5. April 1992. Inzwischen haben 196 Staaten der Kinderrechtskonvention zugestimmt. Insgesamt besteht die Kinderrechtskonvention aus 54 Artikeln. Darin stehen die Rechte der Kinder.

 

Der Kinderschutzbund spricht sich dafür aus, die Kinderrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention vereinbart worden sind, auch in der deutschen Verfassung auszuformulieren, so dass es für kein Gericht, kein Parlament und auch keine Privatperson einen Zweifel geben kann, dass diese Rechte in Deutschland gelten. Kinder sind keine „kleinen“ Erwachsenen. Sie sind eigene Persönlichkeiten und brauchen besondere Rechte und besonderen Schutz.

 

 

Im folgenden könnt ihr euch 10 Beispiele für Kinderrechte ansehen:

 

Kinderrecht Nr. 1: Recht auf Gleichheit

 

Die Erwachsenen müssen alle Kinder gleich behandeln.

 

Du darfst nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder.

 


Kinderrecht Nr. 2: Recht auf Gesundheit

 

Du musst gesund leben können.

 

Zum Beispiel:

  • gesundes Essen
  • saubere Luft


 


Kinderrecht Nr. 3: Recht auf Bildung

 

Du darfst lernen.

 

Du darfst in eine Schule gehen.

 

Du darfst einen Beruf erlernen.

 

Der Beruf muss gut für dich sein.

 


Kinderrecht Nr. 4: Recht auf elterliche Fürsorge

 

Du darfst bei deinen Eltern leben.

 

Deine Eltern müssen sich um dich kümmern.

 

Du musst Liebe bekommen können.

 

 

 


Kinderrecht Nr. 5: Recht auf Privatsphäre

 

Du bist wichtig.

 

Die Erwachsenen müssen dir wichtige Sachen erklären.

 

Du darfst einen eigenen Platz für dich haben. Du darfst deine eigenen Gedanken haben.

 

 

 


Kinderrecht Nr. 6: Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Gehör

 

Du darfst deine eigene Meinung sagen.

 

Die Erwachsenen müssen dich informieren.

 

Die Erwachsenen müssen dich fragen.

 

Du darfst mit entscheiden über dein Leben.

 


Kinderrecht Nr. 7: Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

 

Du sollst keinen Krieg erleben.

 

Die Erwachsenen müssen dich beschützen.

 

Auch auf der Flucht.

 


Kinderrecht Nr. 8: Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

 

Niemand darf dir Gewalt antun.

 

Du bestimmst über deinen Körper.

 

Niemand darf dich zu etwas zwingen.

 

Niemand darf dich ausnutzen.

 


Kinderrecht Nr. 9: Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe

 

Du musst freie Zeit haben.

 

Du musst spielen können.

 

Du musst dich ausruhen können.

 

Du musst kreativ sein können.

 


Kinderrecht Nr. 10: Recht auf Betreuung bei Behinderung

 

Du hast eine Behinderung?

 

Du sollst genauso leben können wie Kinder ohne Behinderung.

 

Die Erwachsenen müssen für dich sorgen.

 

Du sollst eine gute Unterstützung erhalten.